Was gibt es Neues.

Änderung des Bebauungsplanes G 173 – Windpark Vollrather Höhe

Der bestehende Windpark Vollrather Ho?he soll mit leistungsfa?higeren Anlagen ausgestattet werden. Hierfu?r werden die noch bestehenden Altanlagen mit zwei Ausnahmen abgebaut und fu?nf neue Anlagen aufgestellt. Das Aufstellen der Neuanlagen ist aus Immissionsschutzgru?nden und aus Gru?nden der Wirtschaftlichkeit miteinander verbunden. Die Vera?nderung fu?hrt zu einer erheblichen Leistungserho?hung des Windparks.

Die Ho?he der Anlagen darf 370 m u?ber NHN nicht u?berschreiten. Das Plateau weist unterschiedliche Ho?hen zwischen ca. 155 m und 167 m u?ber NHN auf. Die vom Fußpunkt her ho?chste Anlage steht etwa auf 167m. Hier ist eine Gesamtho?he einer Windenergieanlage von Fußpunkt bis zur senkrecht nach oben ausgerichteten Rotorspitze von ca. 203 m mo?glich. Der ho?chste Fußpunkt der aktuell geplanten Anlagen wird vraussichtlich bei ca. 163m u?. NHN liegen. Die zula?ssige Ho?he entspricht somit einer maximalen Anlagenho?he von 207 m. Fu?r die niedrigst gelegene Anlage auf ca. 157 m u?. NHN ist eine Anlagenho?he von ca. 213 m mo?glich.